In welche Risikoklasse fällt Ihr KI-System?
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein — mit ganz unterschiedlichen Pflichten. Beantworten Sie drei kurze Fragenblöcke und erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einordnung. Dauer: rund 2 Minuten.
Gehört Ihr KI-System zu einer dieser Kategorien?
Diese Einsatzzwecke sind nach Art. 5 EU AI Act grundsätzlich verboten — unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Wird das System in einem dieser Bereiche eingesetzt?
Diese Einsatzbereiche gelten nach Anhang III (bzw. Anhang I) EU AI Act als Hochrisiko — erlaubt, aber mit strengen Auflagen.
Nutzt Ihr System eine dieser Funktionen?
Diese Merkmale lösen nach Art. 50 EU AI Act besondere Transparenzpflichten aus.
Die vier Risikoklassen im Überblick.
Unzulässiges Risiko
Praktiken nach Art. 5 EU AI Act — grundsätzlich verboten, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Hohes Risiko
Anhang III (bzw. Anhang I) — erlaubt, aber mit Risikomanagement, Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Konformitätsbewertung.
Begrenztes Risiko
Art. 50 — spezifische Transparenzpflichten, z. B. Kennzeichnung von Chatbots und synthetischen Medien.
Minimales Risiko
Keine speziellen Pflichten aus dem EU AI Act — freiwillige Verhaltenskodizes empfohlen.
Unsicher, was das Ergebnis für Sie bedeutet?
Lassen Sie uns 30 Minuten sprechen — unverbindlich. Ich ordne Ihr Ergebnis ein und zeige die nächsten sinnvollen Schritte.
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